Die Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen

 

1. Beihilfe und Wahlleistungen im Krankenhaus

Die Beihilfe kann auch Wahlleistungen im Krankenhaus – d.h. die Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im Zweibettzimmer – umfassen. Allerdings variieren die Regelungen je nach Bundesland.
 

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wahlleistungen.

 

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können Beamte freiwillig die Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen wählen. Die Gewährung von Beihilfe für die stationäre Unterbringung kostet 22 beziehungsweise 26 Euro monatlich, die von den Bezügen einbehalten werden, wobei in Rheinland-Pfalz der Beihilfeberechtigte oder beihilfeberücksichtigungsfähige Angehörige zusätzlich innerhalb einer Frist von drei beziehungsweise sechs Monaten erklären muss, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu wollen.

In Bayern gilt für die Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus ein Selbstbehalt von 25 Euro pro Tag und für das Zweibettzimmer ein täglicher Selbstbehalt von 7,50 Euro. Die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung sind für insgesamt höchstens 30 Tage im Kalenderjahr beihilfefähig, wobei für die Unterbringung im Zweibettzimmer ein täglicher Selbstbehalt von 10 Euro und für die Chefarztbehandlung ein täglicher Selbstbehalt von 15 Euro gilt.

In Hessen sind ab dem 01.11.2015 Wahlleistungen (2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung) sind nur noch dann beihilfefähig, wenn der Beamte hierfür einen monatlichen Betrag von 18,90 Euro leistet. Mit dieser Zahlung bleibt auch der Anspruch für seine beihilfeberechtigten Angehörigen erhalten.

 

2. Übersicht der Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen

 

Bundesländer Beihilfe für stationäre Wahlleistungen
   
Bund Ja
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Nein
Brandenburg Nein
Bremen Nein
Hamburg Nein
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Nein
Niedersachsen Nein
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Nein
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Nein
Thüringen Ja

 

 

Hinweis:
Die Hallesche Krankenversicherung hat im November 2015 eine umfassende Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer verfasst!

 

 

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Quellen

(1) Wikipedia: Beihilfe, Stand: 28. Dezember 2012, abgerufen am 15.01.2013
(2) Signal Iduna: Handbuch für die Krankenversicherung (Stand: 02.2016)

(3) Conti: Grundlagen der Beihilfe (Stand: 05.2017)
(4) PKV-Verband: Der private Krankenversicherungsschutz im Sozialrecht
(5) Hallesche Krankenversicherung - Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer (Stand: 11.2015)

 

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